Kompetente Beratung und Vertretung Ihrer Interessen in Erbrechtssachen
Das Erbrecht umfasst alle Vorschriften und Regelungen, die die Rechtsnachfolge eines Verstorbenen in Vermögenssachen betreffen. Dabei wird der Erbe Gesamtrechtsnachfolger – er kann damit also nicht nur Vermögenswerte, sondern etwa auch Schulden erben. Die Annahme einer Erbschaft mittels Erbantrittserklärung ist somit nicht leichtfertig zu entscheiden. Ein Rechtsbeistand in Erbrechtssachen ist unerlässlich.
Unter anderem erledige ich für Sie:
- Verlassenschaftsabhandlungen als Erbenmachthaber
- Nachlassplanung und -beratung
- Prüfung und Verfassung von Testamenten bzw. letztwilligen Verfügungen einschließlich Registrierung im Testamentsregister
- Angelegenheiten rund ums Pflichtteilsrecht (darunter fallen sowohl die Durchsetzung als auch die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie die Erstellung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen)
- Vertretung von Erben
- Beistand im Bereich des internationales Erbrechts
Im Bereich des Erbrechts gibt es zahlreiche Dinge zu bedenken und es empfiehlt sich, vieles möglichst früh zu planen und zu regeln. In diesem Rechtsbereich kommt es auch oft zu Streitigkeiten – auch in diesen Fällen sorge ich dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen!
Ich stehe Ihnen in allen Fragen rund ums Erbrecht mit Rat und Tat zur Seite – vereinbaren Sie einfach einen Termin!