Handelsvertreterrecht – bei Ihrem Fachmann in Salzburg in besten Händen

Das Handelsvertreterrecht umfasst alle speziellen Bestimmungen und Regelungen, die den Stand der Handelsvertreter betreffen. Ein Handelsvertreter ist eine Person, die von einem Unternehmer mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften betraut ist. Er ist kein Angestellter, sondern selbständig tätig. Für eine erfolgreiche Geschäftsvermittlung erhält der Handelsvertreter eine Provision.

Das Handelsvertreterrecht enthält vorwiegend Schutzbestimmungen für Handelsvertreter, die den wirtschaftlich schwächeren Marktteilnehmer schützen sollen und regelt die wesentlichen Rechte, aber auch Pflichten des Handelsvertreters. Auch umfasst es Regelungen zu Vertretungsbefugnissen in Handelsangelegenheiten.

Handelsvertreterrecht

Meine Leistungen für Sie:

  • Beratung von Handelsvertretern und Unternehmern
  • Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen
  • Berechnung, Geltendmachung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen
  • Provisionsrückforderungen
  • Prüfung und Erstellung von Handelsvertreterverträgen
  • Gerichtliche Vertretung im Prozess

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