Ihr Experte für Pflichtteilsrecht in Salzburg
Das Pflichtteilsrecht ist ein komplexes Teilgebiet des Erbrechts, das für Laien kompliziert und manchmal schwer nachvollziehbar ist. Mein Ziel ist es, eine präzise fachliche Betreuung sicherzustellen. Als erfahrener Rechtsanwalt mit Spezialgebiet im Erbrecht stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um die Erbschaft und den Nachlass zur Seite.
Mit fundiertem Wissen und umfassender Erfahrung helfe ich Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu verstehen und Ihre Rechte durchzusetzen. Ihr erkläre es Ihne auch verständlich und nicht nur im „fachchinesischen Juristendeutsch".
Pflichtteil und Pflichtteilsrecht im Überblick
Das Pflichtteilsrecht stellt sicher, dass bestimmte Angehörige des Verstorbenen einen Mindestanteil (=Pflichtteil) vom Nachlass erhalten. Dabei handelt es sich jedoch nicht um konkrete Gegenstände, sondern um eine finanzielle Forderung gegen die Verlassenschaft bzw. die Erben und unter bestimmten Voraussetzungen auch gegenüber vorm Verstorbenen beschenkten Personen (Schenkungspflichtteil). Als pflichtteilsberechtigte Person hat man im Verlassenschaftsverfahren bestimmte Auskunfts- und Verfahrensrechte, u.a. das Recht, eine Bewertung der Vermögenswerte zu verlangen. Der Pflichtteil wird vom reinen Nachlasswert berechnet, also von dem Betrag, der nach Abzug aller Schulden und Verfahrenskosten verbleibt.
Pflichtteilsberechtigte Personen und Höhe des Pflichtteils
Zu den pflichtteilsberechtigten Personen zählen die Nachkommen, also Kinder und gegebenenfalls Enkelkinder, sowie der Ehepartner. Seit dem 1. Januar 2017 sind Eltern des Verstorbenen in Salzburg und Österreich nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der gesetzlichen Erbquote und beträgt stets die Hälfte dieser Quote. Die Berechnung erfolgt ebenfalls vom reinen Nachlasswert. Besonders zu beachten ist, dass Schenkungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat, unter Umständen in die Berechnung einfließen können. Dies kann die Berechnung komplex machen. Eine professionelle Unterstützung durch einen Anwalt oder Notar ist deshalb sinnvoll und empfehlenswert. Unter bestimmten Umständen kann der Pflichtteil gestundet werden. Dies kann entweder durch eine Anordnung des Verstorbenen im Testament oder auf Verlangen der Erben erfolgen. Das Gericht kann die Zahlung des Pflichtteils für fünf Jahre aufschieben, in besonderen Fällen sogar für bis zu zehn Jahre. Während dieser Zeit fallen jedoch gesetzliche Zinsen in Höhe von vier Prozent pro Jahr an.
Kompetente Beratung und Rechtssicherheit in allen erbrechtlichen Belangen
Aufgrund der Vielschichtigkeit des Erb- und Pflichtteilsrechts und der emotionalen Belastung in der Trauerphase kann es schwierig sein, sich mit allen rechtlichen Aspekten auseinanderzusetzen. Als erfahrener Rechtsanwalt in Salzburg stehe ich Ihnen bei der rechtlichen Abwicklung diskret zur Seite. Ich stelle sicher, dass Ihre Ansprüche gewahrt bleiben und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und eingehalten werden. Sie wünschen eine persönliche Beratung? Gerne nehme ich Ihre unverbindliche Anfrage telefonisch oder schriftlich entgegen!
Überlassen Sie im Bereich Vertretung in Verlassenschaft nichts dem Zufall, sondern setzen Sie sich mit uns, als Spezialisten, in Verbindung! Dr. Ernst Kohlbacher aus Salzburg ist für Sie da.